Immissionsschutz
Schallimmissionen werden als Lärm wahrgenommen, wenn Sie den Hörer stören, belästigen, gesundheitlich schädigen, ihn in seiner Leistungsfähigkeit und Konzentration mindern und verunsichern. Lärm als Mangel von Stille ist akustische Umweltverschmutzung. Lärm kann auch zur richtigen Zeit und am richtigen Ort und bei positiver Einstellung durchaus erwünscht sein.
Die allgegenwärtigen Schalleinwirkungen und Lärm müssen objektiv durch Messung und Berechnung beschrieben werden. Lärmemissionen durch Maschinen, Fahrzeuge oder menschliche Verursacher werden dazu gemessen oder empirisch berechnet. Nach berechneter oder tatsächlicher Schallausbreitung im Freien wird die Lärmimmission im Umfeld von Menschen als durchschnittliche Lärmbelastung beurteilt.
Leistungen Schallimmissionen
- Ausarbeitung von Schallschutzmaßnahmen für den von außen eindringenden Schall
- Untersuchungen im Rahmen von Bauleitplanungen
- Ausarbeitung von kommunalen Lärmminderungskonzepten
- Ermittlung der Geräuschimmission nach der “Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm”
- Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz
- Geräuschimmissionsprognosen nach TA Lärm
- Untersuchungen nach Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImschV
- Untersuchungen nach Sportanlagenlärmschutzverordnung 18. BImschV